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Aktiengesellschaft

Dieser Text beschreibt Aktiengesellschaft.


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Aktiengesellschaft Artikel

Eine Aktiengesellschaft, Abk. AG, ist eine privatrechtliche Ausgestaltung einer Gesellschaft als Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital) in Aktien aufgeteilt ist.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds der Aktiengesellschaft. Incl. CD superklasse Ich habe mir das Buch gekauft und musste echt festellen, dass ich baff war bei all dem Fachwissen, dass es bietet. Das Buch kann ich Ihnen wirklich ca. wärmstens empfehlen, auch weil es sicher eine große Hilfe bietet, wenn man mal selbst so einen Vertrag machen muss. Es gibt ja auch andere Produkte in dieser Hinsicht, aber ich finde...

Grundlagen

Man zählt sie mit der GmbH zu den Kapitalgesellschaften. Das Grundkapital einer AG beträgt in Deutschland mindestens 50 Tausend Euro. Die Haftung der AG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Buch-Tipp: Besteuerung der Gesellschaften Das Buch "Besteuerung der Gesellschaften" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Gründung

An der Gründung einer AG müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Der Gesellschaftsvertrag - die Satzung - muss notariell beurkundet werden.

Buch-Tipp: Dem Fließband ausgeliefert. Ein Seelsorger erfährt die Arbeitswelt Das Buch "Dem Fließband ausgeliefert. Ein Seelsorger erfährt die Arbeitswelt" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Grundkapital

Das Gesellschaftsvermögen einer AG heißt Grundkapital, in dem Gegensatz dazu wird es bei einer GmbH als Stammkapital genannt. Es wird durch Übernahme der Aktien durch den oder die Gründer aufgebracht. Es gibt Nennbetragsaktien und Stückaktien. Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag. Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei einem Euro. Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Die Aktien dürfen nicht für einen kleineren Betrag als den Nennbetrag ausgegeben werden. Stückaktien verkörpern einen rechnerischen Anteil am Grundkapital. Dieser muss nicht einem glatten Euro-Wert entsprechen. Der kleinste rechnerische Anteil am Grundkapital, zum Stückaktien ausgegeben werden können, ist ein Euro.

Buch-Tipp: Der zeitgemäße Vorstandsvertrag Die Beschreibung für das Buch "Der zeitgemäße Vorstandsvertrag" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Die Gründung der Aktiengesellschaft ist vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und regelmäßig von einem Dritten , z. B. einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, zu prüfen. Die Gründungsprüfer werden vom Gericht nach Anhörung der Industrie-und Handelskammer bestellt und verpflichtet, einen Prüfungsbericht aufzustellen.

Buch-Tipp: Die Aktiengesellschaft und ihr Aufsichtsrat im Mittelstand Beitrag zur Professionalisierung des Aufsichtsrates kl. AGs . Seit 1994 das Gesetz der kleinen Aktiengesellschaft und zur Deregulierung des Aktienrechts in Kraft trat, nahm die Zahl kleiner und mittlerer Aktiengesellschaften deutlich zu. Dennoch waren bislang kaum Daten verfügbar zu Zusammensetzung, Arbeitsweise und Vergütung des Aufsichtsrates...

Anmeldung zu dem Handelsregister

Durch die Eintragungins Handelsregister wird die AG zur juristischen Person mit der Folge, dass die Aktionäre von ihrer persönlichen Haftung entbunden werden.

Buch-Tipp: Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Organe

Die Aktiengesellschaft hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft besteht aus allen Aktionären. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die den Vorstand bestellen.

Die Leitung einer Aktiengesellschaft hat der Vorstand, der sich in dem Regelfall aus mehreren Personen zusammensetzt. Er ist in dem Einzelfall nicht weisungsgebunden, wird aber in der grundsätzlichen Ausrichtung seiner Arbeit durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Wenn es mehrere Vorstandsmitglieder gibt, wird häufig einer zu dem Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher ernannt. Wer Vorstandsvorsitzender wird kann der Aufsichtsrat oder der Gesamtvorstand bestimmen.

Der Vorstand wird durch schuldrechtlichen Vertrag, in der Regel durch Dienstvertrag, angestellt. Er vertritt die AG nach außen (gerichtlich und außergerichtlich) und ihm obliegt die Geschäftsführung (z.B. Buchführung, Jahresabschluss). Er ruft die Hauptversammlung ein.

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn auch ab. Er überwacht die Vorstandstätigkeit und vertritt die AG gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Der Hauptversammlung obliegt unter anderem die Wahl und Abberufung der Vertreter in dem Aufsichtsrat und die Entscheidung zur Gewinnverwendung.

Die Aktionäre entsprechen den Mitgliedern eines Vereins. Sie üben ihre Rechte in dem Allgemeinen durch die Teilnahme an der Hauptversammlung, durch ihr Recht auf Auskunft und auf Dividende sowie gegebenenfalls auf Liquidationserlös aus.

Buch-Tipp: Die kleine AG. Eine Rechtsform für das mittelständische Unternehmen Leitfaden für Praktiker Nach diesem Buch habe ich meine eigene AG erfolgreich gegründet und betreibe diese seit über 2 Jahren mit Spaß.

Sonstiges

Über eine Kapitalerhöhung kann sich eine AG zusätzliches Grundkapital beschaffen. Die Kapitalerhöhung kann (muss aber nicht) mit der Ausgabe von Aktien (Emission ) verbunden werden.

In Deutschland sind viele Aktiengesellschaften durch Beteiligungen miteinander verbunden (in der so genannten Deutschland-AG ). Dies versucht die Bundesregierung zu ändern, indem sie Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen steuerfrei gestellt hat.

Die erste Aktiengesellschaft der Welt war die "Vereinigte ostindische Kompagnie " in Amsterdam.

Buch-Tipp: Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

"kleine Aktiengesellschaft"

Die kleine Aktiengesellschaft an sich gibt es nicht. Obwohl der Gesetzgeber in dem Gesetz über die kleine Aktiengesellschaft eine Reihe von Vereinfachungen in dem Aktiengesetz eingeführt hat, gibt es keine Gruppe von Regelungen, die speziell auf eine "kleine Aktiengesellschaft" anwendbar wäre. Sofern das Gesetz überhaupt zwischen verschiedenen Typen von Aktiengesellschaften unterscheidet, sind das börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften.

Buch-Tipp: Knowledge Management Case Book. Best Practises. With a Foreword by Dr. Heinrich von Pierer: Siemens Best Practises Wie man Wissensmanagement wirklich zu dem Laufen bringt,. . . zeigen die Autoren in ihren Fallbeispielen aus ganz verschiedenen Bereichen des Siemens-Konzerns. Es handelt sich dabei grösstenteils um erprobte Praxisbeispiele und nicht um Vorschläge aus dem akademischen oder beraterischen Elfenbeinturm. Die einzelnen Fallstudien zeigen auf, was sich...

Europäische Aktiengesellschaft / societas europaea

Im Zuge weitergehender Harmonisierungsbestrebungen wurde auf europarechtlicher Grundlage eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die Europäische Aktiengesellschaft (lat. socitas europaea, "SE").

Grundlage sind die SE-Verordnung und eine SE-Richtlinie, die allerding noch in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das sog. Einführungsgesetz zur SE (SEEG) wird derzeit diskutiert.

Buch-Tipp: The IG-Farben Building Um ausführliche Informationen zum Buch "The IG-Farben Building" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Weblinks

Buch-Tipp: Vorstand der AG. Führungsaufgaben, Rechtspflichten und Corporate Governance Eine Beschreibung zum Buch "Vorstand der AG. Führungsaufgaben, Rechtspflichten und Corporate Governance" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Siehe auch


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Aktiengesellschaft Beschreibung

Beurteilung: Aktiengesellschaft Beschreibung Dieser Artikel stellt ca. die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.




Weiteres zu dem Artikel Aktiengesellschaft

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